Aufgaben des Betreuers
Aufgabenbereiche, sogenannte Aufgabenkreise, des Betreuers können sein:
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Vermögenssorge
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Wohnungsangelegenheiten
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Gesundheitssorge
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Aufenthaltsbestimmung
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Vertretung gegenüber Behörden
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer den Betreuten rechtlich zu vertreten. Er hat dessen Angelegenheiten so zu besorgen, dass es den Wünschen und dem Wohle der betreuten Person entspricht. Im Einzelnen kann das bedeuten, Anträge zu stellen, Finanzen zu verwalten, behördliche Angelegenheiten zu regeln, eine Wohnung oder einen Heimplatz zu suchen oder in medizinische Behandlungen einzuwilligen.