Aufgaben des Betreuers
Zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören, können:
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Vertretung gegenüber Behörden
Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer die betreute Person rechtlich zu vertreten. Er hat dessen Angelegenheiten so zu besorgen, dass es den Wünschen der betreuten Person entspricht. Im Einzelnen kann das bedeuten, Anträge zu stellen, Finanzen zu verwalten, behördliche Angelegenheiten zu regeln, eine Wohnung oder einen Heimplatz zu suchen oder in medizinische Behandlungen einzuwilligen.