Aufgaben des Betreuers

Zum Aufgabenkreis des Betreuers gehören, können:

  • Vermögenssorge

  • Wohnungsangelegenheiten

  • Gesundheitssorge

  • Aufenthaltsbestimmung

  • Vertretung gegenüber Behörden

 

Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer die betreute Person rechtlich zu vertreten. Er hat dessen Angelegenheiten so zu besorgen, dass es den Wünschen der betreuten Person entspricht. Im Einzelnen kann das bedeuten, Anträge zu stellen, Finanzen zu verwalten, behördliche Angelegenheiten zu regeln, eine Wohnung oder einen Heimplatz zu suchen oder in medizinische Behandlungen einzuwilligen.