Spenden
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Mit Ihrer Spende leisten Sie einen wertvollen Beitrag dazu,
die Arbeit des Betreuungsvereins Rathenow e. V. für die Menschen in der Region Rathenow
nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln.
Der Betreuungsverein Rathenow e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO).
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, unsere Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote
für Betroffene, Angehörige, ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte
dauerhaft aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen.
Wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen möchten,
freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Gerne teilen wir Ihnen unsere Bankverbindung mit und beantworten Ihre Fragen rund um Ihre Spende.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung)
nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften aus.
Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Namen und Ihre Anschrift mit, damit wir Ihnen die Spendenbescheinigung zusenden können.
Spenden an den Betreuungsverein Rathenow e. V. können – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen –
gemäß § 10b Einkommensteuergesetz (EStG)
sowie § 9 Abs. 1 Nr. 2 Körperschaftsteuergesetz (KStG) steuerlich berücksichtigt werden.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. Gemeinsam helfen wir Menschen,
die auf rechtliche Betreuung und Beratung angewiesen sind.


