Betreuungsverfügung

Betreuungsverfügung – für den Fall vorsorgen
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer Sie im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung unterstützen soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst regeln können. So stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Wünsche bei der Auswahl der betreuenden Person und der Gestaltung der Betreuung berücksichtigt werden.
✔ Unsere Beratung umfasst
Verständliche Erläuterung der Betreuungsverfügung
Rechtliche Grundlagen einfach erklärt
Unterstützung bei der Formulierung Ihrer Wünsche
Informationen zur Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Antworten auf Ihre individuellen Fragen
Vertrauliche und persönliche Beratung
💡 Gut zu wissen
Sie können eine Person Ihres Vertrauens als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen.
Sie können Wünsche zur Durchführung der Betreuung festhalten.
Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Verfügung bei seiner Entscheidung.
Die Betreuungsverfügung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht oder diese nicht ausreicht.
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