Ehrenamtliche Betreuung

Ehrenamtliche Betreuer

Viele Menschen sind ehrenamtlich als Betreuer tätig. Häufig sind das Verwandte oder Bekannte des Betreuten, aber auch fremde Menschen engagieren sich in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.

 

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen, um ehrenamtlicher Betreuer zu werden?

Wichtig sind ein "gesunder Menschenverstand", Lebenserfahrung und Kontaktfreude. Man darf keine Berührungsängste gegenüber kranken und behinderten Menschen haben. Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen sind Voraussetzungen, um dem zu betreuenden Menschen wirksam helfen zu können. Eine gute Beherrschung der deutschen Sprache ist hilfreich, wenn schriftliche Anträge zu stellen und Briefe zu schreiben sind und man ggf. mit Behörden verhandeln muss. Auch die Bereitschaft, sich in Fortbildungsveranstaltungen Wissen anzueignen und mit anderen Betreuern seine Erfahrungen auszutauschen, sollte vorhanden sein.

 

Was kommt auf den ehrenamtlichen Betreuer zu?

Die rechtliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die Zeitdauer, für die man durch das Gericht als Betreuer eingesetzt wird, kann bis zu 7 Jahre umfassen und anschließend ggf. verlängert werden. Man sollte also bereit sein, dieses Ehrenamt für ggf. längere Zeit auszuüben. Ein Betreuer arbeitet eigenverantwortlich und kann seine Zeit für diese Tätigkeit selbst einteilen. Er ist dem Betreuungsgericht gegenüber rechenschaftspflichtig, d. h. er muss ihm über seine Arbeit mindestens einmal jährlich einschließlich der Rechnungslegung über die Finanzen des Betreuten berichten.

 

Wie kann ein ehrenamtlicher Betreuer den Anforderungen der Betreuungsaufgaben gerecht werden?

Im Landkreis Havelland tätige oder wohnende ehrenamtliche Betreuer finden Hilfe und Unterstützung bei unserem Betreuungsverein. Wir bieten einführende Gespräche in die Betreuertätigkeit und zum speziellen Betreuungsfall an, Beratungen und fachliche Auskünfte während der laufenden Betreuungstätigkeit, praktische Hilfen beim Ausfüllen von Anträgen, Aufsetzen von Schreiben u. a. m. Außerdem führen wir regelmäßig Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer durch und organisieren den Erfahrungsaustausch.


Wie wird das Ehrenamt des Betreuers gefördert?

Ehrenamtliche Betreuer sind gegen Sach- und Personenschäden, die sie ggf. im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, durch das Land Brandenburg haftpflichtversichert. Jeweils nach Ablauf eines Betreuungsjahres erhalten sie auf Antrag, der beim Gericht zu stellen ist, eine Aufwandsentschädigung von derzeit 425,00 €. Die Beratungen und Unterstützung durch unseren Verein und unsere Veranstaltungen sind für ehrenamtliche Betreuer kostenlos.

Wenn Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, wenden Sie sich für nähere Informationen gern an uns.

 

Tel: 03385 503498
Fax: 03385 5176022
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